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Zoll- oder Einfuhrgebühren Für Lieferungen, die Sie aus einem Drittland (z.B. Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder der Schweiz) erhalten, kann es vorkommen, dass Zoll- oder Einfuhrgebühren fällig werden, sobald die Sendung Ihr Land erreicht hat. Der Verkäufer hat zwar die Möglichkeit diese Zoll- oder Einfuhrgebühren in seinem Artikelangebot anzugeben, aber zur Sicherheit sollten Sie sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzten. Grundsätzlich variieren diese Zollbestimmungen von Land zu Land beträchtlich und gehen zu Ihren Lasten (kein Ausweis auf der Rechnung). Wenn Sie nähere Informationen darüber wünschen, setzen Sie sich am besten mit Ihrem örtlichen Zollamt in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie als Importeur die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten haben. |
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